Wie bereits mehrfach in den Medien erwähnt tritt nun per 01.01.2024 die Aufhebung der Zölle für Industrieprodukte in Kraft. Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit Waren der Kapitel 25-97 des Schweizer Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, welche in die Agrarprodukte klassifiziert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/warenhandel/aufhebung_industriezoelle.html

Unser Tipp: Verlangen Sie weiterhin von Ihren Lieferanten gültige präferenzielle Dokumente. Es sei denn es ist beim Zeit punkt der Einfuhrabfertigung bereits klar, dass die Waren in der Schweiz verbleiben werden.