Ab dem 1. Dezember 2023 wird die niederländische NVWA das im letzten Jahr eingeführte Verfahren für Sendungen mit Waren tierischen Ursprungs, die über ein Fährterminal in die EU gelangen, verbindlich vorschreiben

Dieses neue Verfahren ermöglicht es, alle erforderlichen Behördengänge vor der Verschiffung aus GB zu erledigen, so dass die Waren das Terminal bei Ankunft in den Niederlanden sofort verlassen können.

Nach europäischem Recht ist der Importeur verpflichtet, den zuständigen Behörden (NVWA) eine förmliche Erklärung über die bevorstehende Einfuhr von SPS-Waren abzugeben, bevor diese in das EU-Gebiet gelangen. Durch die Abgabe dieser Erklärung bei der NVWA erhält der Kunde eine GGB-Nummer, die er uns bei der Buchung mitteilen muss.